Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rheinfrank Ges.m.b.H. & Co. KG (im Folgenden "Auftragnehmer").
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden (im Folgenden "Auftraggeber"). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzugsfrei zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.
Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Umstände (z.B. Materialengpässe beim Lieferanten) verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Der Auftraggeber hat die erbrachte Leistung unverzüglich nach Übergabe zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nicht, ausgenommen bei Personenschäden.
Die gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Tamsweg / Salzburg zuständig, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des KSchG ist.